Kundeninformation

Zollrechtliche Änderungen mit 01.05.2019

Ergänzende Information zu T2-Korridor

Ab Donnerstag, 9. Mai 2019, kann der T2-Korridor für Sendungen mit EU-Waren aus Österreich über die Schweiz nach Frankreich angewendet werden.

Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten ersuchen wir Sie

  • im CIM-Frachtbrief Feld 7 einen Vermerk "T2-Korridor" einzutragen, sowie
  • die Hinweise betreffend der Warenbeschreibung im Feld 21 des CIM-Frachtbriefs zu beachten.

Mehr ist von Ihrer Seite aus nicht erforderlich. Den Rest erledigen wir für Sie.