Neue Vorgaben bei Abfallverbringungen innerhalb der EU

Die ÖBB Rail Cargo Group (RCG) führt ab 1. April bei grenzüberschreitenden Abfallverbringungen die verpflichtende Angabe des europäischen Abfallcodes (EWC) im CIM-Frachtbrief ein.

Ab 21. Mai 2026 geht das neue EU‑weite Digital Waste Shipment System (DIWASS) in Betrieb. DIWASS ist das zentrale digitale System der Europäischen Kommission für den elektronischen Informationsaustausch bei Abfallverbringungen innerhalb der EU.

Vorbereitung auf den Start von DIWASS 

Um einen reibungslosen Übergang sicherzustellen und Informationslücken zu vermeiden, führt die RCG bereits im Vorfeld eine zusätzliche verpflichtende Angabe im CIM-Frachtbrief ein. Ab 1. April 2026 muss daher bei allen Abfallsendungen die Angabe des europäischen Abfallcodes (EWC) erfasst werden. Damit wird in der Übergangsphase sichergestellt, dass die gesetzlichen Vorgaben fristgerecht erfüllt werden und der Übergang zu DIWASS ohne operative Unterbrechungen erfolgen kann.

Rechtliche Grundlage der neuen Vorgaben 

Die verpflichtende Angabe des EWC‑Codes im CIM-Frachtbrief bei Abfallbeförderungen entspricht den Bestimmungen gemäß GLV‑CIM. Grundlage ist der Beschluss der Kommission Nr. 2014/955/EU zur Änderung der Entscheidung 2000/532/EG gemäß der Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates.

Bei Fragen steht die zuständige Kundenbetreuung zur Verfügung. 

25.03.2026