NHM-Codes dienen dazu, die transportierten Waren im internationalen Schienengüterverkehr einheitlich zu klassifizieren. Die Abkürzung steht für ‚Nomenclature Harmonisée des Marchandises‘, das harmonisierte Güterverzeichnis. Hintergrund der Änderung ist die Angleichung der NHM-Nomenklatur an die HS-/CN-Struktur (Harmonisiertes System der Zolltarifklassifikation). Dadurch verlieren einzelne NHM-Codes ihre Gültigkeit. Ab dem Stichtag im Mai 2027 können sie nicht mehr verwendet werden: Die RCG-Systeme werden diese Codes bei der Auftragserfassung nicht mehr anbieten bzw. akzeptieren.
Welche Codes entfallen?
Entscheidend ist, ob ein NHM-Code einer gültigen HS-Klassifikation entspricht. Fehlt diese Entsprechung, kann der Code ab dem Stichtag nicht mehr verwendet werden. Betroffen sind überwiegend sechsstellige NHM-Codes mit der Endung ‚00‘. Die Endung allein zeigt jedoch nicht, ob ein Code ungültig wird. Maßgeblich ist ausschließlich, ob ein gültiger NHM-/HS-Code vorhanden ist.
Ein NHM-Code mit der Endung „00“bleibt weiterhin gültig, wenn er einer gültigen HS-Klassifikation entspricht und keine weitere Untergliederung existiert. Welcher Code erforderlich ist, richtet sich nach der tatsächlich transportierten Ware und ihrer fachlichen Warenbeschreibung.
Anpassungen in Systemen und Stammdaten
Für Kunden, die betroffene NHM-Codes verwenden, erfordert die Umstellung Änderungen in Vorlagen, Schnittstellen und Stammdaten. Dazu zählen beispielsweise Vorlagen in MIKE Ordering Transportauftrag, Schnittstellen sowie kundeneigene Systeme.
Die RCG empfiehlt, verwendete NHM-Codes frühzeitig zu prüfen und notwendige Anpassungen rechtzeitig vorzunehmen. So lassen sich Erfassungsfehler und Verzögerungen bei der Auftragsanlage ab Mai 2027 vermeiden.
Die Übersicht der betroffenen NHM-Codes zeigt, welche NHM-Codes ersetzt werden müssen.
Weitere Informationen
21.10.2026
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