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für alle Fragen zu unseren Bahnlogistiklösungen für die Branche Agrar

Beförderung von Gütern in loser Schüttung (Getreide, Weizen, Mais, unverpackt) bzw. in flüssiger Form in Kesselwagen (Rapsöl, Sonnenblumenöl, etc.).

Keine Beförderung von

  • Landwirtschaftlichen Maschinen bzw. Gerätschaften (Traktoren, Anhänger etc.) - Beförderung via Segment Automotive
  • Wein oder anderen Flüssigkeiten ausgenommen sind Öle (Rapsöl, Sonnenblumenöl etc.)