Seit dem 3. Dezember 2012 werden Sendungen des Einzelwagenladungsverkehrs, des Unbegleiteten Kombinierten Verkehrs und der Rollenden Landstraße unter bestimmten in den „Sonderrichtlinien Beihilfeprogramm für Schienengüterverkehrsleistungen“ angeführten Voraussetzungen durch die Republik Österreich, BMK (Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie - ehem. BMVIT), mit einer Förderung unterstützt. Im Rahmen dieses Förderprogramms sind die Fördernehmer verpflichtet auf ihren Rechnungen, die beihilfefähige Schienengüterverkehrsleistungen zum Gegenstand haben, über die Beihilfe zu informieren.
Nähere Informationen und die entsprechenden Fördersätze finden Sie auf der Website des BMK.