Lärmbonus

In fünf Schritten zum Lärmbonus für Wagenhalter

Der Lärmbonus für nachgerüstete Güterwagen, ein lärmabhängiger Wegeentgeltbestandteil gemäß Artikel 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/426, wird auf dem Schienennetz der ÖBB-Infrastruktur AG gewährt. Voraussetzung für den Erhalt des Lärmbonus in Österreich ist die Übermittlung der Wagendaten durch den jeweiligen Wagenhalter vorab an die ÖBB-Infrastruktur AG. Weiterführende Informationen und Zugang zu den Registrierungstools sowie zur Erlangung des Lärmbonus finden Wagenhalter hier.

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