Der Lärmbonus für nachgerüstete Güterwagen, ein lärmabhängiger Wegeentgeltbestandteil gemäß Artikel 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/426, wird auf dem Schienennetz der ÖBB-Infrastruktur AG gewährt. Voraussetzung für den Erhalt des Lärmbonus in Österreich ist die Übermittlung der Wagendaten durch den jeweiligen Wagenhalter vorab an die ÖBB-Infrastruktur AG. Weiterführende Informationen und Zugang zu den Registrierungstools sowie zur Erlangung des Lärmbonus finden Wagenhalter hier.
Mehr Informationen
In fünf Schritten zum Lärmbonus für Wagenhalter (pdf)
Ihre Fragen zum Lärmbonus richten Sie bitte an
laermbonus@railcargo.com