Umstellung vgVV auf NCTS Phase 5

Papier wird schrittweise durch elektronische Verfahren abgelöst.

Mit der Einführung des Unions-Zollkodex am 1. Mai 2016 hat die EU die vollständige Digitalisierung (Automatisierung) der Zollverfahren und -formalitäten beschlossen. Verfahren in Papierform werden entsprechend einem Umstellungsplan schrittweise bis 2025 durch elektronische Verfahren ersetzt.

Davon betroffen ist das vereinfachte Eisenbahnversandverfahren (vgVV), bei dem der CIM-Frachtbrief das Zollpapier ist. Das vgVV wird schrittweise durch das elektronisch durchgeführte Regel-Versandverfahren in der Version NCTS Phase 5 ersetzt.  

Das vgVV soll in allen Mitgliedstaaten der EU sowie in den Ländern des gemeinsamen Versandübereinkommens gemäß Umsetzungsplan zu unterschiedlichen Zeitpunkten abgelöst und auf das neue digitale NCTS Phase 5 System umgestellt werden. Diese Änderung erfordert u.a. eine genaue Deklaration der jeweiligen Warenpositionen und führt zu erhöhten administrativen Anforderungen. Die RCG bereitet sich aktiv auf diese Änderungen vor und sucht nach Lösungen für einen reibungslosen Übergang für diesen veränderten Zollabfertigungsprozess. Für Lösungen in der Übergangsphase sowie weitere Informationen bezüglich NCTS Phase 5 stehen die RCG Zollexpert:innen den Kunden beratend zur Verfügung.

Alle Informationen dazu finden Sie in detaillierter Ausführung hier.

09.08.2023